1. Vergabestelle Das Univ. Prof. Dr. Mathias M. Müller - Stipendium wird durch die ÖGLMKC vergeben.
2. Ziel des Stipendiums
Durch das Stipendium sollen Auslandsaufenthalte von sich in Ausbildung befindlichen oder kurz vor dem Abschluss der Ausbildung stehenden, angehenden Fachärzten für medizinische und chemische Labordiagnostik gefördert werden. Sinn des Auslandsaufenthaltes ist die Erleichterung des Zugangs zu führenden Forschungseinrichtungen im Ausland sowie die Weiterbildung auf dem Gebiet der Laboratoriumsmedizin und klinischen Chemie.
3. Stipendiaten
Das Stipendium richtet sich an Personen, die die Erfordernisse für die Ausübung des ärztlichen Berufes als Turnusarzt erfüllen und einen Abschluss auf dem Fachgebiet der Laboratoriumsmedizin und klinischen Chemie als Sonderfach für selbständige Betätigung als Facharzt in Kürze ablegen werden oder bereits abgelegt haben. Der Antragsteller muss Mitglied der ÖGLMKC sein.
4. Dauer des Stipendiums In der Regel 12 Monate.
5. Höhe des Stipendiums
Es wird ein Stipendium, abhängig vom Aufenthaltsort und unter Berücksichtigung des Nettoeinkommens des Antragstellers, in Höhe von € 20.000,00 bis € 30.000,00 (laut Vorstandsbeschluss vom 24.1.2020), einmalig oder aliquot auf die Leistungsmonate verteilt monatlich, abhängig von der Dauer des Auslandsaufenthaltes, gewährt. Ein Währungsausgleich ist möglich.
6. Antragsvoraussetzungen
Dem Antrag auf Erteilung eines Stipendiums sind beizufügen
der Nachweis des abgeschlossenen medizinischen Doktorats;
ein aussagekräftiger Lebenslauf mit Bild;
ein Nachweis über den Stand der Facharztausbildung;
ein Einladungsschreiben der ausländischen Klinik oder Forschungsstätte;
eine verpflichtende Erklärung des inländischen Dienstgebers, um dem Stipendiaten nach Rückkehr vom durch das Stipendium ermöglichten Auslandsaufenthalt die Möglichkeit einzuräumen, die im Ausland erworbenen Kenntnisse über Methoden, Verfahren und Techniken auf dem Gebiet der Laboratoriumsmedizin und klinischen Chemie im Rahmen seiner Tätigkeit für den Dienstgeber anzuwenden;
ein Empfehlungsschreiben des inländischen Dienst-gebers;
eine eingehende schriftliche Begründung des Antrags unter Darstellung der im Rahmen des beabsichtigten Auslandsaufenthalts zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten des Projektes in englischer Sprache, die nicht länger als 3 Seiten sein soll.
7. Antragstermin
Der Antrag ist an den Vorstand der ÖGLMKC zu richten. Eine Antragstellung ist laufend möglich, es gelten keine Einreichfristen und -termine.
8. Vergabe Die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch einen vom Vorstand eingesetzten Beirat, der aus Herrn Univ. Prof. Dr. Mathias M. Müller sowie sechs weiteren Mitgliedern besteht. Der Beirat ist berechtigt, während des Begutachtungsverfahrens zur Feststellung der Förderungswürdigkeit des Stipendiaten sich unabhängiger Sachverständiger seiner Wahl zu bedienen. Vom Beirat wird auf der Grundlage des Ergebnisses des Begutachtungsverfahrens über die Vergabe des Stipendiums mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden. Auf die Vergabe des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
9. Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Antrags wird durchschnittlich drei bis sechs Monate betragen.
10. Erfolgskontrolle
Während des Auslandsaufenthaltes hat der Stipendiat längstens nach sechsmonatiger Dauer des Auslandsaufenthaltes dem Vorstand der ÖGLMKC über den Fortgang der Forschung und Weiterbildung an der ausländischen Forschungseinrichtung zu berichten. Nach der Rückkehr vom Auslandsaufenthalt ist dem Vorstand der ÖGLMKC binnen zwei Monaten ein schriftlicher Abschlussbericht vorzulegen. Sollten die im Rahmen des Auslandsaufenthaltes gewonnenen Erfahrungen und Kenntnisse in eine Publikation aufgenommen werden, ist diese vor Veröffentlichung dem Vorstand der ÖGLMKC vorzulegen. In dieser Publikation ist an geeigneter Stelle anzuführen, dass die Gewinnung der in dieser präsentierten Kenntnisse durch das von der ÖGLMKC gewährte Univ. Prof. Dr. Mathias M. Müller - Stipendium ermöglicht wurde.
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