Die Anträge sind entsprechend einem Merkblatt zu formulieren und sollen von jedem Mitglied des wissenschaftlichen Beirates an Hand folgender Kriterien bewertet werden:
- Qualität des Vorhabens (Innovation und Originalität),
- Die Qualifikation des Antragstellers,
- Das wissenschaftliche Umfeld,
- Die Durchführbarkeit,
- Transfer zwischen Grundlagenforschung und angewandter klinischer Forschung,
- Patientennahe klinische Forschung,
- Technologietransfer,
- Kooperation zu anderen Projekten,
- Gesamteindruck.
Zu Berücksichtigen ist auch die Bereitstellung einer ausreichenden Grundausstattung, ohne deren Nachweis eine Förderung durch das ÖGLMKC Forschungsförderungs-Programm nicht erfolgen sollte.
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