Der wissenschaftliche Beirat setzt sich aus den Vorstandsmitgliedern, sowie den Nebenstellenleitern/Nebenstellenleiterinnen zusammen. Dieser wissenschaftliche Beirat nominiert drei Gutachter, von denen mindestens einer aus dem Ausland kommen sollte. Auf Basis der Empfehlungen der externen Gutachter entscheidet der wissenschaftliche Beirat unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien über die Vergabe der Forschungsförderung. Die Entscheidung des wissenschaftlichen Beirates muss durch eine 2/3 Mehrheit angenommen werden.
|